Aktuelle Zutrittsbedingungen 2G+

von Wolfgang Trübsand

Corona Alarmstufe II

In Baden-Württemberg gilt seit 23.11.2021 eine neue Corona-Verordnung. Sie sieht eine weitere Alarmstufe II vor, die weitergehende Vorsichtsmassnahmen vorschreibt. Diese Alarmstufe II gilt derzeit in Baden-Württemberg. Das bedeutet dass unsere Vorstellungen nach 2G+ Regeln durchgeführt werden. Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und ihnen Gleichgestellte mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test.

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.

Zum Zutritt benötigt man nun:

  • Eintrittskarte auf den Besucher ausgestellt
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation als Eintrittskartenhalter
  • Es gelten die jeweils gültigen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am Tag der Veranstaltung
  • Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und ihnen Gleichgestellte mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test.
    Als Nachweis gelten:
    o   Impfnachweis
    o   Genesenennachweis
    o   Bescheinigung eines aktuellen negativen Schnell- oder PCR-Tests

Keinen Zutritt haben Personen, die der Absonderungspflicht unterliegen
Jeder Besucher muss ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild am Einlass vorzeigen und den jeweiligen Nachweis bei Eintritt ungefragt dem Einlasspersonal vorweisen.
siehe auch

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